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Mögliche Risiken

"mein-wunschkind" möchte umfassende und offene Information bieten. Daher widmet sich dieser kurze Abschnitt den Risiken der beiden gebräuchlichsten Methoden. Das Eingreifen in sensible Bereiche der Natur, das Unterstützen eines natürlichen Ablaufs birgt trotz aller Vorsicht und ärztlicher Erfahrung einige Risiken, die hier beschrieben sind:

Mögliche Risiken der IVF

Die Risiken bei der Punktion sind im Allgemeinen gering. Trotzdem kann sie zu einer Blutung, Infektion oder zu einer Verletzung der Gefäße führen. Da diese Behandlung unter Ultraschallkontrolle erfolgt, sind solche Komplikationen jedoch sehr selten. Obwohl die Rückgabe der Embryonen direkt in die Gebärmutter erfolgt, ist die Zahl von Eileiterschwangerschaften im Gegensatz zu natürlich eingetretenen Schwangerschaften erhöht und beträgt ca. 5 Prozent.

Durch die Einnahme von hormonstimulierenden Medikamenten im Vorfeld der IVF können Nebenwirkungen wie starke Gewichtszunahme, Bauchschmerzen oder Übelkeit eintreten. Es kann sowohl bei der IVF als auch bei der ICSI zu einer Überstimulation der Eierstöcke kommen (sogenannter OHSS – Ovarielles Hyper Stimulations Syndrom), das in schweren Fällen einer sofortigen Behandlung bedarf.

Die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften ist ebenfalls erhöht und beträgt zwischen 3 und 4 Prozent. Besonders häufig treten sie bei jungen Frauen auf, weshalb man mittlerweile meist nur ein bis zwei Embryonen zurückgibt, außer die Frau ist über 40 bzw. bereits beim dritten oder vierten Versuch.

Mögliche Risiken bei ICSI

Bei der ICSI liegen die gleichen Risiken der hormonellen Vorbehandlung wie bei der IVF vor. Die Ergebnisse verschiedener Studien weisen darauf hin, dass auch ICSI-Kinder völlig gesund sind. Auch bei Berücksichtigung von negativen Voraussetzungen seitens der Eltern (häufiger höheres Alter, Übergewicht der Frau und genetische Veränderungen) liegen bestimmte Auffälligkeiten des Kindes lediglich um 0,2-0,7 Prozent höher.

Diese guten Ergebnisse führten dazu, dass die Krankenkassen die Kosten für eine ICSI-Behandlung übernehmen. Das Embryonenschutzgesetz und die standesrechtlichen Richtlinien gelten für die ICSI genauso wie für die IVF. Daher gelten dieselben Zulassungskriterien für die finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds.